Fell- und andere Nasen in der Mietwohnung

Viele Mieter wünschen sich einen tierischen Begleiter. Doch einige Mietverträge enthalten ein generelles Tierhaltungsverbot – was nicht zulässig ist. 

Kleintiere wie Hamster, Kaninchen, Fische und Vögel in einer zumutbaren Anzahl dürfen Vermieter in der Regel nicht verbieten. Sie können jedoch Einschränkungen wie einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt festlegen. Das bedeutet: Wer sich einen Hund oder eine Katze zulegen möchte, muss vor dem Kauf seinen Vermieter um Erlaubnis fragen beziehungsweise ihn darüber informieren. Allerdings darf der Vermieter die Haustierhaltung nicht ohne Grund ablehnen. Gelegentliches Bellen etwa reicht für ein Verbot nicht aus.

Achtung bei exotischen Tieren

Wer exotische oder gefährliche Tiere halten möchte, benötigt in jedem Fall die Zustimmung seines Vermieters. Zusätzlich ist meist eine Halteerlaubnis nach den jeweils geltenden Vorschriften des Bundeslandes notwendig. Bei erheblichen Beeinträchtigungen durch die Tiere kann der Vermieter verlangen, dass der betreffende Mieter Schutzmaßnahmen ergreift, zum Beispiel das Tier nicht den ganzen Tag allein zu Hause lässt. Falls das nicht fruchtet, kann er die Genehmigung widerrufen. Ihr Makler berät sie gern, falls sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
Quelle: Ideal Versicherung

Versicherungsmakler Lothar Weber
Bollinghausen 7a
42929 Wermelskirchen

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